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Gesetze zur Reform des Insolvenzrechts in Kraft getreten

um Anfang des IV. Quartals 2020 bzw. zum Jahresanfang sind zwei wichtige Gesetze zur Reform des Insolvenzrechts in Kraft getreten. Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens trat mit Wirkung vom 1.10.2020 in Kraft und das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts trat am 1.1.2021.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

 

MARTIN BUCHHAAS
Steuerberater

Burkhardt-u.-Weber-Str. 57-59
72760 Reutlingen

Telefon: +49  (0)7121-15945 - 10
Telefax: +49  (0)7121-15945 - 19

Email: mb@buchhaas-steuerberater.de
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