Ab Anfang dieses Jahres sollen Bürgerinnen und Bürger Meldebescheinigungen und andere Verwaltungsleistungen elektronisch beantragen können. Über das Verwaltungsportal können die Meldedaten aus dem Melderegister abgerufen und weiterverwendet werden. Jetzt können Sie eine elektronische Meldebescheinigung beantragen und sich nach dem Umzug elektronisch in einer neuen Stadt anmelden, anstatt sich schriftlich anzumelden. Der Zweitwohnsitz kann auch am Ort des Zweitwohnsitzes gekündigt werden.
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